Erpressung durch Pflegedienst

Helga M. lebt in Berlin. Für ihre beiden alten und kranken Eltern musste sie einen Pflegedienst beauftragen. Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass die Pfleger des ausländischen Pflegedienstes die Eltern von Helga mehrfach geschlagen und die Medikamente nicht ordnungsgemäß verabreicht haben.

Auch hat ein Pfleger versucht, Helga zu überreden, falsche Abrechnungen bei der Krankenkasse einzureichen. Als Helga darauf nicht eingegangen ist und mit einer Strafanzeige drohte, entwendeten die Pflegekräfte aus dem Haus die Vorsorgevollmacht und die Autoschlüssel. Obwohl Helga eine Vorsorgevollmacht hatte, regten die Pflegekräfte beim Betreuungsgericht die gesetzliche Betreuung für ihre Eltern an. Die Pflegekräfte wollten sich dafür rächen, dass Helga ihnen nicht mehr Lohn gezahlt hat und nicht auf ihre Forderungen eingegangen ist. Schließlich erstattete Helga gegen den Pflegedienst Strafanzeige. Das Betreuungsverfahren wurde eingestellt.

An diesem krassen Fall aus Berlin sieht man, wie leicht es ist, als Angehörige und Bevollmächtigte, Opfer des Pflegedienstes zu werden. Es gibt jedoch viele Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren und nicht zum Opfer des Pflegedienstes zu werden.

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