Vollmachtswiderruf bei Missbrauch – Fall Luxi

In der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Information zur Vorsorgevollmacht viel zu wenig über die Problematik des Widerrufs der Vorsorgevollmacht informiert.

Der Fall Luxi, der seinerzeit durch die Presse ging, zeichnete sich damit aus, dass der Vollmachtgeber, Herr Luxi, von der Vollmachtnehmerin, seiner Lebensgefährtin, im Ausland versteckt wurde. Nachdem er einen Schlaganfall erlitten hatte, versuchte sie, ihn erst mit einem Taxi nach Deutschland zu bringen, da ihr anscheinend die Kosten für den Krankenwagen zu teuer waren. Sie hatte zuvor eine Anzahl von Mietshäusern auf sich übertragen lassen, so dass Herr Luxi, der früher Millionär war, vermögenslos im Obdachlosenasyl im Ausland lag.

Die Taxifahrer weigerten sich und das Krankenhaus schickte sodann einen Krankenwagen und holte Herrn Luxi nach Deutschland. Die nach wie vor bestehende Vorsorgevollmacht – das Amtsgericht Deggendorf ließ die Vorsorgevollmacht gelten, obwohl Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Freiheitsberaubung eingeleitet waren, wollte die Lebensgefährtin dafür benutzen, um die lebenserhaltenden Geräte abstellen zu lassen. Sie hatte ja letztendlich das, was sie wollte. Durch die Tätigkeit des Unterzeichners gelang es, gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Deggendorf Beschwerde einzulegen und das Landgericht hatte sodann im Rahmen der Kontrollbetreuung die Vorsorgevollmacht eingezogen. Der Bundesgerichtshof gab dem Unterzeichner recht und beließ es bei dieser Entscheidung. Diese Entscheidung zeigt, dass die Vorsorgevollmacht auch im Notfall eingezogen werden kann, wenn ein Missbrauch vorliegt. Der Bundesgerichtshof bestätigt hier ausdrücklich, dass ein Missbrauch vorliegt. Näheres kann man unter dem Stichwort Luxi aus dem Internet entnehmen.

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