Betreuer machen sich durch unerlaubte rechtliche Beratung strafbar

Herr R. hat uns als Opfer eines Betreuers seinen Fall zugetragen. Im Rahmen eines Grundstücksverkaufs in Verbindung mit der Eintragung eines Nießbrauchsrechts wurde der Betroffene, der unter Betreuung steht, von seinem Betreuer „rechtlich beraten“ und infolgedessen vermögensrechtlich erheblich geschädigt. Der Betreuer riet ihm ab, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, dieses Geld „könne er sich sparen“. Mit den Folgen muss Herr R. nun leben. Ein weiteres Beispiel für die Ignoranz, mit der einzelne Betreuer ihren Betreuten Schaden zufügen. Die Entwicklung der strafrechtlichen Verfolgung dieses Betreuers bleibt abzuwarten.

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