Krankenhausaufenthalt kann zu Betreuung führen!

Viele kennen das sogenannte „Delirium“ nicht. Aufgrund einer ärztlichen Behandlung, meist
Operationen kommt es oft zu einer Bewusstseinsstörung nach der Operation oder nach dem
ärztlichen Eingriff. Der Zustand ist ähnlich wie bei einem Alkoholiker bei Alkoholentzug
oder Vergiftung durch Medikamente oder Drogen. Letztendlich tritt dadurch eine
Handlungsunfähigkeit ein. Bei den meisten eingetretenen Fälle mit Delirium wird dann von
den Krankenhäusern oder den Ärzten sofort nachgefragt, gibt es eine Vorsorgevollmacht.
Wenn nein -> wird sofort Antrag auf Betreuung gestellt. Schneller kann man nicht in eine
Betreuung kommen als über das Delirium. Für die Angehörigen – selbst für Bevollmächtigte
taucht auf einmal das Problem auf, dass der Angehörige, der eine Vollmacht erteilt hatte,
nunmehr ein Betreuungsfall geworden ist. Das große Problem in derartigen Fällen ist, dass bei
Vorsorgevollmachten die Vorlage der Vollmacht ausreichend sein müsste und dürfte, dass die
Betreuung sofort eingestellt wird. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorlag, kann allerdings ein
langatmiges Verfahren gegen die Betreuung passieren. Dies ist oftmals deswegen auch
langatmig, weil der nunmehr Betreute mit entsprechenden Medikamenten so behandelt wurde,
dass oftmals das Delirium nicht sehr schnell endet. Ein weiterer sehr wichtiger Grund eine
Vorsorgevollmacht zu erstellen ist gerade die hier aufgezeichnete Problematik.

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