Betreuungsrecht: Wohnungseinbruch erlaubt?

In den letzten Jahren sind uns krasse Betreuungsfälle bekannt gemacht worden, bei denen es durch irgendwelche Anzeigen zu Wohnungseinbrüchen kam. Der Fall lief fast immer gleich ab:

Aufgrund einer anonymen Anzeige hat die Betreuungsbehörde Personen, die zu betreuen waren, einen Brief geschickt, in denen ausgeführt wurde, dass er zu einem Gespräch in die Betreuungsbehörde kommen soll. Wir kennen diesen Fall bereits von einem Bauern aus Regensburg. Der Bauer reagierte auf den Brief nicht. Eines Tages erschienen zwei Funkstreifen mit zwei Mitarbeitern der Betreuungsbehörde. Sie drohten, in das Haus einzubrechen. Die besondere Problematik des Falles lag darin, dass der Bauer besondere Angstzustände bei irgendwelchen Zwangsmaßnahmen hatte. Mit langwierigen Verhandlungen gelang es, die Polizei wegzuschicken und nachzuweisen, dass der Bauer in Wirklichkeit völlig gesund ist.

Auf der einen Seite muss man verstehen, dass wenn wirklich auf ein Problem hingewiesen wird, oftmals ein schnelles Handeln notwendig ist. Allerdings halten wir den Einbruch in ein Haus oder eine Wohnung, ohne vorher mit dem Betroffenen zu sprechen, für rechtswidrig.

Die Fälle zeichnen sich dadurch aus, dass meistens irgendwelche anonymen Anzeigen an die Betreuungsbehörde erfolgten. Bei dem Fall des Bauern war es so, dass er sich mit den zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse über die Erstattung seiner Arztbeiträge stritt. Der Angestellte der Krankenkasse hat den Antrag auf Betreuung gestellt. Es kam sodann zu dieser Eskalation, die dem Bauern fast sein Leben gekostet hätte.

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