Altersgrenze für Betreuer

Das Forschungsinstitut Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung befasst sich seit langen Jahren
mit Problemfällen, die sich aus der Anwendung des Betreuungsrechts ergeben. Ein interessanter Fall
ist zu uns gelangt.

Ein Betreuter wendet sich an uns, weil er mit seinem Betreuer überhaupt nicht zurecht kommt. Der
Betreuer ist völlig überlastet und versteht auch teilweise die Wünsche des Betreuten nicht.
Hintergrund ist, dass der Betreuer 75 Jahre alt ist (!). Sicherlich gibt es auch total fähige Personen, die
75 Jahre alt sind. Allerdings sollte man als Gesetzgeber mal überlegen, ob man nicht, wie in anderen
Berufen auch teilweise veranlasst wurde, eine Altersgrenze einführt, aufgrund der großen
Verantwortung und Bedeutung, die die Betreuer haben.

In dem Betreuungsfall, der uns geschildert wurde, sind auch die wichtigen Bescheide immer zu spät an
den Betreuten übersandt worden, so dass es hier zu echten Schäden kam.

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