Erbschleicherei – Urlaubsreisen

Wir kennen zwischenzeitlich viele Erbschleicherfälle, die damit anfingen, dass der Erbschleicher längere Zeit auf Urlaub gehen wollte.

Ein ganz dreister Fall ist in München bekannt geworden. Eine ältere Dame plante eine Urlaubsreise. Eine Erbschleicherin kam sie besuchen, nachdem sie sie in einer teuren Reha-Einrichtung kennen gelernt hatte und bot ihr auf einmal an, die geplante Urlaubsreise mit zu machen. Bei einer derartigen Situation müssten die Angehörigen oder potentiellen Erben an sich schon hellhörig werden, weil Urlaubsreisen – auch längere Urlaubsreisen – bedeuten, dass der Erbschleicher den Erblasser nur isolieren will, um an das Testament zu kommen.

Themen
Alle Themen anzeigen