Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Ergänzungsbetreuer

Frau P. befindet sich in einer verfahrenen Lage:

Ihr langjähriger Betreuer hat durch Verletzung seiner Betreuerpflichten einen finanziellen Schaden verursacht. Frau P. möchte gegenüber dem Betreuer den Ersatz dieses Schadens geltend machen. Der Betreuer weigert sich, den Schaden zu ersetzen. Trotz dieser Vorkommnisse wird der Betreuer durch das Betreuungsgericht nicht entlassen, sondern ist weiterhin alleiniger gesetzlicher Vertreter von Frau P.

Sie befindet sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand, was dazu führt, dass sie zwar innerhalb ihres Betreuungsverfahrens verfahrensfähig ist und bleibt.

Jedoch ist sie nicht dazu in der Lage, den erforderlichen Zivilprozess gegen den amtierenden Betreuer zu führen um ihren finanziellen Schaden ersetzt zu bekommen.

In einem solchen Fall muss für Frau P. durch das Betreuungsgericht ein weiterer Betreuer – ein sog. Ergänzungsbetreuer – bestellt werden. Diesem ist der Aufgabenkreis „Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Betreuer“ zu übertragen. Der Ergänzungsbetreuer kann dann als gesetzlicher Vertreter von Frau P. die erforderliche zivilrechtliche Klage gegen den Betreuer einreichen.

 

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