Wohnortwechsel des Erblassers als Trick

Der vom Unterzeichner bearbeitete Fall Luxi, des niederbayerischen Millionärs, der – nachdem er um sein Vermögen gebracht wurde – in Tschechien in einem Obdachlosenasyl von dem Erbschleicher untergebracht wurde, beweist, wie einfach es Erbschleicher haben können.

Die Vorsorgevollmacht, die die Lebensgefährtin erhalten hatte, führte dazu, dass Immobilienvermögen, welches mehrere Millionnen Wert war, an sie übertragen wurde. Es wurden Kaufpreise vereinbart und zusätzlich wies man auf Darlehen in den Verträgen hin, die sich der Millionär einige Monate zuvor von der älteren Dame geben ließ.
Der Wohnortwechsel war als Trick gedacht, damit die Vorsorgevollmacht nicht widerrufen werden kann. Erst das Landgericht Deggendorf entschied, dass die Vorsorgevollmacht widerrufen werden muss und dies wurde dann auch so umgesetzt.
Näheres können Sie hierzu im Internet unter dem Fall Luxi finden. Der Fall beweist, dass gerade bei Wohnsitzwechsel des Erblassers dringend Schritte einleitet werden müssen, falls der Wohnortwechsel nur bezweckt war, um die Erbschaft an sich zu reißen.

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