Anordnung der Betreuung für Grundstücksverkauf trotz Vorsorgevollmacht!

In einem uns bekannten Fall wurde für eine alte Damen aus Berlin trotz vorhandener handschriftlicher Vorsorgevollmacht die rechtliche Betreuung für den Aufgabenbereich „Grundstücksverkauf“ angeordnet.

Die Vorsorgevollmacht bedarf grundsätzlich nicht der notariellen Form, welche für das Rechtsgeschäft Grundstücksverkauf bestimmt ist.

Da die Eintragung in das Grundbuch jedoch nur vorgenommen werden soll, wenn die Auflassungsvollmacht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen ist, kann der privatschriftlich Bevollmächtigte die Eigentumsübertragung nicht wirksam bewirken.

In einem solchen Fall kann unter Umständen trotz der bestehenden Vollmacht eine rechtliche Betreuung für den Aufgabenkreis Grundstücksveräußerung angeordnet werden.

Auch, wenn die Notwendigkeit der Grundstücksveräußerung zu Finanzierung der Heimunterbringung noch nicht feststeht, ist es für die Anordnung der Betreuung ausreichend, dass ein aktueller Handlungsbedarf jederzeit auftreten kann, BGH, Beschluss vom 03.02.2016 – XII ZB 454/15.

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