Die Vergütung des medizinischen Sachverständigen im Betreuungsverfahren

Die Kostenrechnungen von Ärzten, die für ein Betreuungsverfahren Gutachten erstellen, können gerichtlich überprüft werden. Allerdings wird nur in speziell zu überprüfenden Einzelfällen eine Kürzung der Vergütung zugelassen. Das OLG Nürnberg hat hierzu entschieden:

1. Bei der Kürzung der Rechnung eines medizinischen Sachverständigen im Betreuungsverfahren wegen nicht erforderlichen Zeitaufwands ist Augenmaß zu bewahren und mit Zurückhaltung vorzugehen; die Kürzung bedarf einer Begründung im Einzelfall. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass konkrete Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich aufgewendete Zeit richtig sind und die erforderliche Zeit widerspigelt.

2. Ergibt sich im Einzelfall Anlass für die nähere Prüfung der Rechnung des Sachverständigen, kann die vom Bayerischen Landessozialgericht für Gutachten in sozialgerichtlichen Verfahren entwickelte und gefestigte Rechtsprechung (vergleiche LSG München, Beschluss vom 10. März 2015, L 15 RF 5/15, juris) entsprechend herangezogen werden, die der Prüfung bestimmte praktische handhabbare Kriterien zugrunde legt.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 4. März 2016, AZ: 8 Wx 1657/15

Themen
Alle Themen anzeigen