Freiheitsentziehende Maßnahmen durch Medikamente – die gesetzlichen Schutzmechanismen versagen in der Praxis in vielen Fällen

Ca. 240.000 Demenzkranke werden jährlich überflüssigerweise in den Pfegeheimen mit ruhigstellenden Psychopharmaka behandelt. Dies, obwohl ein solches Vorgehen nicht notwendig wäre, der Alltag in den personell unterbesetzten Pflegeheimen oft aber nicht anders gehandhabt werden kann. In einer Vielzahl dieser Fälle erfährt das Betreuungsgericht, dessen Zustimmung und Genehmigung eigentlich Voraussetzung für ein solches Vorgehen wäre, gar nichts davon.

Die Gründe liegen teilweise darin, dass den Mitarbeitern der Heime gar nicht bewusst ist, dass die entsprechenden Medikamente unter den Begriff „freiheitsentziehende Maßnahmen“ fallen. Sie sind schlichtweg nicht daüber im Bilde, dass eine gerichtliche Genehmigung für eine derartige Behandlung notwendig ist, Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte werden über die Anwendung oft überhaupt nicht informiert. Damit versagen die vom Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Schutzmechanismen hinsichtlich der Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen, denn die Betroffenen selbst können sich in den seltensten Fällen aus eigener Kraft dagegen wehren.

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