Erbschleicherfall – Vertrauensmissbrauch

In der Vielzahl der Fälle, die die Stiftung Erbschleicherfälle täglich erhält, fällt immer wieder der gleiche Satz auf.

Ich bin völlig entsetzt. Ich hätte nicht gedacht, dass mein Bruder / meine Schwester zu derartigen Verhaltensweisen fähig ist. Wir hatten immer gedacht, dass wir eine normale Familie haben

, aber jetzt stelle ich fest, dass mein Bruder / meine Schwester meine Mutter völlig isoliert hat, heimlich ist ein Großteil des Vermögens bereits an meinen Bruder / meine Schwester übertragen worden, was kann ich jetzt machen?

Dieser Fall ist für uns alltäglich und zeigt, dass hier sofortige Handlungen notwendig sind. Man sollte in derartigen Fällen auch nicht alleine handeln sondern sich Expertenrat holen, von Experten, die nach Ansicht des Unterzeichners Rechtsanwälte sind, die derartige Fälle bearbeiten, damit die entsprechenden Schritte eingeleitet werden können, um gegebenenfalls noch Vermögen zurück zu holen. Die Zurückholung ist dann möglich, wenn beispielsweise nachgewiesen werden kann, dass der Erblasser unter einem so starken Einfluss stand, dass er nicht mehr selbst für sich handeln kann oder schon geschäftsunfähig ist.

 

 

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