Überwachungsfunktion

Immer wieder kommt es im Betreuungsverfahren vor, dass schnell eine Vorsorgevollmacht erstellt wird, um das Betreuungsverfahren zu verhindern. Die Vorsorgevollmacht kann aber eventuell daran scheitern, dass der Bevollmächtigte nicht mehr in der Lage ist, die Tätigkeiten des Bevollmächtigten ausreichend zu überwachen. OLG Hamm, Betreuungsrecht Praxis 2001, Seite 870.

Video

Immer wieder taucht bei Vorsorgevollmachten das Problem auf: Hat der Vollmachtgeber, der meist verstorben ist, überhaupt die Vollmacht in diesem Umfang geben wollen?, war er damit einverstanden, dass das Familienhaus an jemand Fremden verkauft wird?, war er mit finanziellen Transaktionen des Vollmachtgebers einverstanden? usw. Gerade für diese Fälle ist es immer in der Praxis wichtig, dass ein Video als Beweis […..]
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Kontrollbetreuung – Schwieriger Fall

Vielfach erleben wir in der Praxis, dass Dritte eine Kontrollbetreuung gegenüber einer ausgeübten Vorsorgevollmacht bei Gericht anregen mit der Begründung, dass wegen der Schwierigkeit der Geschäfte oder Tätigkeiten, die der Bevollmächtigte vornehmen muss, eine Kontrollbetreuung notwendig wäre, weil der Bevollmächtigte nicht in der Lage ist, diese Art und Weise der Geschäfte oder Tätigkeiten auszuüben. Nach anerkannter Rechtsprechung gilt, dass allein […..]
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Überwachungsvollmacht

Manche Vollmachtgeber bestellen neben dem Bevollmächtigten noch einen Überwachungsbevollmächtigten. Hintergrund oder Umfang der Tätigkeit des Überwachungsbevollmächtigten ist dann, dass die Rechte des Vollmachtgebers im Bezug auf die Vollmacht und das zugrundeliegende Rechtsverhältnis im Namen des Betroffenen geltend gemacht werden sollen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, den vom Gericht einzusetzenden Kontrollbetreuer zu verhindern.

Prozessunfähigkeit

Immer wieder erleben wir in Betreuungsverfahren, dass die Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers bestritten wird. Die Rechtsprechung geht davon aus und insofern hat sich auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geändert, dass der bloße Verdacht der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers nicht ausreichend ist, die Vollmacht als unwirksam anzusehen. Nach der neuen Rechtsprechung verlangt der Bundesgerichtshof nunmehr, dass im Wege der Amtsermittlung die entsprechenden Ermittlungen […..]
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Untervollmacht

Umstritten ist, ob der Bevollmächtigte generell Untervollmachten erteilen kann. Des Weiteren muss man davon ausgehen, dass die Vollmacht höchst persönlich ausgeführt werden soll und eine Untervollmacht nur in engen Grenzen möglich ist. Sollte dies gewünscht werden, muss im Rahmen einer ausführlichen Beratung geklärt werden, in welchen Bereichen eine Untervollmacht möglich und gewünscht ist. Beratungen für Vorsorgevollmachten sollten tatsächlich auch durch […..]
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Ersatzbevollmächtigte

Immer wieder taucht in Vorsorgevollmachten der Begriff des Ersatzbevollmächtigten auf. Darunter versteht man die Person, die anstelle des Bevollmächtigten auftritt, falls der Bevollmächtigte die Vollmacht ausüben kann. Die besonderen Probleme einer derartigen Regelung in der Vorsorgevollmacht, die sehr häufig ist, liegt darin, dass man nicht weiß, wann der Ersatzbevollmächtigte wirklich eintritt. Es empfiehlt sich daher im Rahmen einer umfassenden Beratung, […..]
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Immobilienveräußerung

Die Immobilienveräußerung im Rahmen der Ausübung der Vorsorgevollmacht ist oftmals ein heftiger Streitpunkt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Bevollmächtigte eigenmächtig die Immobilie an irgendjemanden Dritten verkauft und die Angehörigen das Elternhaus selbst erwerben wollten. Hier kann man im Innenverhältnis eine Regelung treffen, dass ein Vorkaufsrecht für die Angehörigen vereinbart wird oder man könnte auch eine Anbietungspflicht vereinbaren, dass bei […..]
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Lebenserhaltende Maßnahmen

In der Vorsorgevollmacht wird oftmals auch eine Patientenverfügung enthalten sein. Der Vermerk, dass Lebenserhaltende Maßnahmen nicht gewünscht sind, ist nach neuster Rechtsprechung des BGH nicht ausreichend. Vielfach wissen auch die Unterzeichner der Vollmacht gar nicht, was unter lebenserhaltenden Maßnahmen zu verstehen ist. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1995 (NJW 1995, Seite 204) hierzu entschieden, dass zu den lebenserhaltenden Maßnahmen […..]
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