STEUERSTRAFVERFAHREN DURCH BETREUER

Herr Markus M. aus Essen hatte ein besonderes Problem. Er ist durch einen Verkehrsunfall so schwer verletzt worden, dass er nicht mehr handlungsfähig war. Er hatte sich um eine Vorsorgevollmacht, obwohl ihn seine Frau ständig darauf hingewiesen hatte, nicht gekümmert. Es wurde sodann vom Gericht ein Betreuer bestellt. Da er mit seiner Frau gemeinsam an der Firma beteiligt war, hat […..]
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