Prozesswut

Nach der Rechtsprechung ist die Tatsache, dass jemand permanent wahnhaft sein Recht in Form von Rechtstreitigkeiten oder ähnlicher Weise verfolgt, eine Voraussetzung für die Betreuungsbestellung darstellt (BGH Betreuungsrechtspraxis 2016 Seite 102).

Der Fall von Markus M.

Herr Markus M. aus Berlin erhielt einen Betreuer, obwohl er im Betreuungsverfahren ausdrücklich gebeten hatte, dass sein Bruder Betreuer werden soll. Der Richter hat, aus welchen Gründen auch immer, aber aus Gründen, die in der Person des gewünschten Betreuers lagen, einen anderen Betreuer ausgewählt. Was hat der Richter falsch gemacht? Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wurde dem Wunsch des Betreuten entsprochen […..]
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Nachlassverfahrensbeteiligung notwendig

Oftmals versäumen die hintergangenen potentiellen Erben sich am Erbscheinserteilungsverfahrens des Erbschleichers zu beteiligen. Schon allein der Hinweis, dass es sich hier um ein rechtswidrig errichtetes Testament handelt und sich die Erbfolge aus einer gesetzlichen Erbfolge für den Antragsteller geben würde, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts München dies der Tatbestand, der eine Hinzuziehung eines Beteiligten zum Nachlassverfahren möglich macht. Ob ein […..]
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Nichteheliche Lebensgemeinschaft – Schenkungsrückholung

Der Bundesgerichtshof hat am 06.05.2014 entschieden, dass auch Schenkungen zurückgeholt werden können, wenn mit der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Grundlage der Schenkung gem. § 313 BGB weggefallen ist. Hat also beispielsweise ein Lebensgefährte Schenkungen gemacht, um den Lebenspartner im Alter oder wegen Unterhalt abzusichern, dann ging es meistens dem Lebenspartner nicht um Freigiebigkeit, sondern um die Verwirklichung, Ausgestaltung und […..]
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Das Bundesverfassungsgericht legt größten Wert auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und auf das Recht, vor Gericht angehört zu werden

Diese Haltung kommt in der neuen Entscheidung zum vieldiskutierten Thema „Anhörung im Betreuungsverfahren“ erneut zum Ausdruck. Wie wir wissen, wird die Durchführung der Anhörung der Betroffenen vor und während der Einleitung eines Betreuungsverfahrens von vielen Betreuungsgerichten mal mehr und mal weniger ernst genommen. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu untermauert unsere, seit Jahren vertretene Ansicht hierzu: Ein Betreuungsverfahren – für […..]
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Einwilligungsvorbehalt – der BGH machte erneut deutlich, dass er nur unter engen Voraussetzungen angeordnet werden darf

Auch bei der Frage, ob ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden darf gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Auch wenn es sich um ein großes Vermögen handelt, darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn eindeutige, konkretisierte Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Vermögensgefährdung erheblicher Art schließen lassen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Der Einwilligungsvorbehalt kann grundsätzlich auch nur für einen einzelnen Vermögensgegenstand […..]
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Rechtsprechung zur erneuten Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren

Wenn für einen Betroffenen, der in einer Einrichtung untergebracht ist, diese Unterbringung verlängert werden soll, gelten weiterhin folgende von der Rechtsprechung entwickelte Maßstäbe: a) Im Verfahren betreffend die Verlängerung einer Unterbringungsmaßnahme gelten sämtliche Verfahrensgarantien für die Erstentscheidung uneingeschränkt, insbesondere die zwingende Anhörung des Betroffenen gemäß § 319 FamFG (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. September 2015– XII ZB 250/15, FamRZ […..]
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Beschwerdefrist läuft erst ab förmlicher Zustellung des Betreuungsbeschlusses

Erst die förmliche Zustellung des Betreuungsbeschlusses setzt die Beschwerdefrist in Gang Wenn das Gericht für einen Betroffenen einen Betreuer bestellt, obwohl der Betroffene erklärt hat, dass er dies nicht möchte, dann muss der entsprechende Beschluss des Gerichts dem Betroffenen förmlich zugestellt werden. Ab dem Zeitpunkt dieser Zustellung läuft die Beschwerdefrist innerhalb der sich der Betroffene mit der Beschwerde gegen die […..]
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Gesetzeslücke Kontrollbetreuung

Wie schon häufig in unseren Beiträgen dargestellt, ist die Kontrollbetreuung ein Thema, bei welchem dringend gesetzlicher Regelungsbedarf gefordert ist. Besonders hervorzuheben ist diesbezüglich unserer Meinung nach hinsichtlich der funktionellen Zuständigkeit (Richter oder Rechtspfleger?) innerhalb der Gerichte bei der Frage, ob überhaupt eine Kontrollbetreuung angeordnet werden darf oder nicht. Inhaltlich richtet sich dies danach, ob die Wahrung der Interessen des Vollmachtgebers […..]
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Mietvertrag als Scheingeschäft – Wohnkosten im Haus der Eltern

Ein volljähriger behinderter Hilfeempfänger, der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, hat keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten der Unterkunft im Haus der Eltern, wenn der zwischen den Eltern und dem Kind durch seinen Ergänzungsbetreuer geschlossene Mietvertrag als Scheingeschäft zu bewerten ist, weil kein ernsthaftes Mietverlangen besteht. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2015,, AZ: L 2 SO 537/14

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