Mehrere Betreuer gleichzeitig

Die wichtigste Zielvorgabe in einem betreuungsgerichtlichen Verfahren sollte sein, den Einsatz von ehrenamtlichen Betreuern zu stärken und zu fördern. Das Betreuungsgericht bestellt als Betreuer eine Person, die geeignet ist, in einem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und sie in einem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Das Gericht hat grundsätzlich einem Vorschlag des Betroffenen zu […..]
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