Betreuung für den Fall des Todes des Betreuers kann im Voraus durch Bestellung eines bestimmten Ersatzbetreuers geregelt werden

Eine sehr interessante und sich für viele Familien praxisrelevante Frage wurde uns von Frau G. gestellt. Sie ist Mutter eines erwachsenen, behinderten Sohnes und für diesen zur Betreuerin bestellt. Da Frau G. selbst inzwischen betagt ist, macht sie sich Gedanken darüber, wer nach ihrem Tod als rechtlicher Betreuer für ihren Sohn in Frage kommt. Die Familie möchte, dass in diesem […..]
Weiterlesen >

Betreuung – eigener Antrag chancenlos

Nach § 1896 ff. BGB kann jemand einen Antrag auf Betreuung stellen, wenn er aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist seine Angelegenheiten zu besorgen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Antrag auf Betreuung nicht erfolgreich vom Gericht entschieden werden. So ist z. B. ein blinder Mensch nicht in der Lage einen Antrag auf […..]
Weiterlesen >

Besondere Bedeutung der Betreuungsverfügung

Der Fall Ilona B. aus Frankfurt zeigt, dass Berater vielfach auch die besondere Bedeutung der Betreuungsverfügung übersehen. Frau Ilona B hatte ihrer Schwester eine Vorsorgevollmacht gegeben. Diese war aufgrund der damals schon bestehenden Demenz unwirksam. Zur gleichen Zeit enthielt die Vorsorgevollmacht auch eine Betreuungsverfügung, nämlich den Hinweis, dass – falls die Vorsorgevollmacht unwirksam ist – damit auch die Schwester als […..]
Weiterlesen >

„Unbetreubarkeit“ wird nach strengen Maßstäben beurteilt

„Unbetreubarkeit“ wird nach strengen Maßstäben beurteilt. Wenn der Betroffene trotz fehlender Kooperationsbereitschaft von der Betreuung objektiv profitiert bleibt sie angeordnet. Wenn ein Betroffener in keiner Weise dazu bereit ist, mit dem Betreuer oder dem Betreuungsgericht in Kontakt zu treten und entsprechend im Betreuungsverfahren zu seinem eigenen Wohl „mitzuarbeiten“ und Kooperationsbereitschaft zu zeigen, führt dies in bestimmten Fällen zur sog. „Unbetreubarkeit“. […..]
Weiterlesen >

Die Betreuungsverfügung – ein Mindestmaß an individueller Vorsorge

Die sicherste Möglichkeit, hinsichtlich der Lebensgestaltung und Gesundheitsfürsorge im Alter, bei Krankheit oder für den Fall eines Unfalls vorzusorgen, ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Viele Menschen haben aber keine Bezugsperson, der sie soweit vertrauen, dass sie sie mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht ausstatten möchten. In einem solchen Fall ist daher zumindest die Erstellung einer Betreuungsverfügung anzuraten. Denn ganz ohne Regelung für […..]
Weiterlesen >

Themen
Alle Themen anzeigen