Kontrollbetreuer – Haftung

Versäumt der Kontrollbetreuer Pflichten, die er hätte ausüben müssen, wie die Kontrolle des Vollmachtnehmers, Rechnungslegung oder den Vollmachtwiderruf kann er wegen Pflichtversäumung in die Haftung genommen werden (§§ 1908i I, 1833 BGB).

Kontrolle des Kontrollbetreuers

Auch der Kontrollbetreuer kann natürlich kontrolliert werden. Stellt man fest, dass der Kontrollbetreuer fahrlässig oder gar nicht oder falsch handelt, kann beim zuständigen Betreuungsgericht der Antrag gestellt werden, ihn abzusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn er trotz offensichtlicher Mängel in der Vollmachtausübung die Vollmacht nicht widerruft, keinerlei Auskünfte einholt oder auch keine Rechenschaftslegung, die aufgrund von Tatbeständen, die bekannt geworden sind […..]
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Gesundheitsdaten

Der Betreuer hat zwar gemäß § 1902 BGB, wenn im die Gesundheitssorge zugeteilt wurde, das Recht, von dem Arzt, über die Krankheit des Patienten informiert zu werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Betreute mit der Weitergabe der Daten nicht einverstanden war und er noch einen entsprechenden Willen äußern konnte § 1901 III BGB. Bei der Einwilligungsfähigkeit und Weitergabe der […..]
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Schweigepflicht

Für den Betreuer gibt es im Gesetz keine Bestimmung, dass er der Schweigepflicht unterliegt. Er muss in Betreuungsfällen, also in Fällen, die ihn als Betreuer betreffen, vor Gericht aussagen. § 203 StGB – die Schweigepflicht (beispielsweise für Ärzte) gilt für den Betreuer nicht.

Erreichbarkeit

Immer wieder wird darüber geklagt, dass Betreuer schlecht zu erreichen sind. Hintergrund ist, dass viele Betreuer zu viele Fälle haben und deswegen natürlich nicht täglich am Telefon sitzen können bzw. das Telefon durch Personal bedienen können, da Sie oft überlastet sind. Schlimm ist es, wenn Betreuer in verschiedenen Städten tätig sind, was wir vor Kurzem auch feststellen mussten. Leider hat […..]
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Erreichbarkeit

Ein großes Problem ist immer wieder die Tatsache, dass Berufsbetreuer oder auch private Betreuer nicht erreichbar sind. Es kann einerseits daran liegen, dass sie zu viele Fälle haben oder das ihr Büro schlecht organisiert ist. Das Verhalten ist ein Zeichen eines unprofessionellen Vorgehens. Im Notfall muss der Betreuer in irgendeiner Form erreichbar sein, zumindest ist zu erwarten, dass er in […..]
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Nebenjobs

Bei der Kontrolle der Betreuer sollte immer geprüft werden, in wie weit der Betreuer noch Nebenjobs hat. So ist beispielsweise der Stiftung ein Fall bekannt geworden, bei dem der Betreuer ein Netzwerk aufgebaut hat. Im Rahmen des Netzwerkes hatte er Angebote für die Unterbringung von älteren Menschen in ihrer Freizeit mit vielen Nebenangeboten. In einem derartigen Fall ist zu prüfen, […..]
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