Allgemeine Erwartungen an eine funktionierende Betreuung

Oberstes Ziel der Betreuung ist bekanntermaßen die Aufrechterhaltung der Selbstbestimmung des Betroffenen, soweit dies möglich ist. Wie genau ist dies zu bewerkstelligen, welche Kriterien sollen und müssen beachtet werden? Dies ist eine wichtige Frage, die Betreuer bei der Erstellung des Betreuungsplans und in der praktischen Zusammenarbeit mit den Betreuten zu beantworten haben. Fachgremien haben sich zu diesem Thema mit der […..]
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Widerrufsrecht des Betreuers bedeutet offensichtlich auch Widerrufspflicht!

Wie schon in mehreren Artikeln ausführlich dargestellt, besteht die Möglichkeit, dass trotz bestehender, wirksamer Vorsorgevollmacht vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt wird mit dem Ziel, die Vollmacht außer Kraft zu setzen, diese also zu widerrufen. Und zwar dann, wenn „das das Festhalten an der erteilten Vollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten […..]
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Betreuer überschreiten ihre Kompetenzen und maßen sich Rechtsberatung an

Immer häufiger werden uns Fälle bekannt, in denen Betreuer sich anmaßen, die ihnen anvertrauten Betroffenen über ihr Aufgabengebiet hinaus rechtlich zu beraten. Die Rechte und Pflichten des Betreuers erstrecken sich darauf, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und ihn gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, nicht jedoch, ihn rechtlich zu beraten. Die Rechtsberatung ist eine juristische Dienstleistung, zu der nach dem […..]
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