Oberstes Ziel der Betreuung ist bekanntermaßen die Aufrechterhaltung der Selbstbestimmung des Betroffenen, soweit dies möglich ist. Wie genau ist dies zu bewerkstelligen, welche Kriterien sollen und müssen beachtet werden? Dies ist eine wichtige Frage, die Betreuer bei der Erstellung des Betreuungsplans und in der praktischen Zusammenarbeit mit den Betreuten zu beantworten haben. Fachgremien haben sich zu diesem Thema mit der […..]
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