Betreten der Wohnung durch Betreuungsrichter

Ein weiterer empörender Fall von Rechtsmissbrauch im Betreuungsrecht wurde uns bekannt.

Ein 80-jähriger Betroffener hatte schon vor Jahren eine Generalvollmacht ausgestellt, mit der er seinen Bruder zum Bevollmächtigten bestellt hatte. Bei dem Betroffenen wurde im Sommer 2015 eine beginnende Demenz diagnostiziert. Trotz der Generalvollmacht wurde ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet. Um den Betroffenen anzuhören, begab sich die zuständige Richterin mit dem später eingesetzten Betreuer zu dem Betroffenen nach Hause. Dieser war nicht zu Hause. Trotzdem verschafften sich die Richterin und der Betreuer in rechtswidriger Weise Zugang zu der Wohnung des Betroffenen. Dies stellt eine eklatante Verletzung des Grundrechts auf Unverletzlich der Wohnung dar und ist rechtswidrig. Gegen oder ohne den Willen des Betroffenen darf seine Wohnung grundsätzlich nicht betreten werden, um ihn anzuhören.

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