Betreuungsbroschüren – Irrtumserreger

Wenn man sich die einzelnen Betreuungsbroschüren der verschiedenen Bundesländer ansieht, wundert man sich, mit welcher Fahrlässigkeit und Naivität diese Broschüren angefertigt werden. Die meisten Broschüren haben nach außen Bilder von älteren Menschen, die von irgendeiner Willenskraft, die anscheinend der Betreuer oder die Betreuerin sein soll, am Arm beim Spazierengehen begleitet wird. Schon dadurch werden die Betreuungsprobleme falsch dargestellt. Eine Betreuung hat nichts mit Spazierengehen mit älteren Menschen zu tun. Der Betreuer ist nach seinem Amt überhaupt nicht verpflichtet, spazieren zu gehen. Es wird nicht genügend aufgeklärt, dass der Betreuer nur rechtlicher Vertreter ist.
Es ist weder verpflichtet, den Betreuten zu einem bestimmten Zeitpunkt zu besuchen, noch ist er verpflichtet, den Betreuten anzurufen. Er soll sich um seine rechtlichen Angelegenheiten kümmern. Er ist letztendlich ein Rechtsvertreter des Betreuten. Die Österreicher haben für dieses Amt den Begriff Sachwalter genommen. Dieser kommt der Sache etwas näher. Der deutsche Begriff „Betreuungsrecht“, der mit dem Begriff Betreuung verknüpft ist, bringt ein völlig falsches Bild bei den Personen, die sich mit dem Gebiet befassen. Die älteren Menschen glauben, sie bekommen eine Betreuung – jemanden, der mit Ihnen spazieren geht, mit Ihnen redet, der Ihnen auch privat hilft, was sicherlich auch viele Betreuer machen, aber hierzu ist kein Betreuer verpflichtet. Ein Betreuer ist nur dazu verpflichtet, die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten zu erledigen. Dies war und ist Zielsetzung des Gesetzes.

 

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