STEUERSTRAFVERFAHREN DURCH BETREUER

Herr Markus M. aus Essen hatte ein besonderes Problem. Er ist durch einen Verkehrsunfall so schwer verletzt worden, dass er nicht mehr handlungsfähig war. Er hatte sich um eine Vorsorgevollmacht, obwohl ihn seine Frau ständig darauf hingewiesen hatte, nicht gekümmert. Es wurde sodann vom Gericht ein Betreuer bestellt.

Da er mit seiner Frau gemeinsam an der Firma beteiligt war, hat das Gericht seine Ehefrau nicht als Betreuerin ausgewählt, sondern aus Gründen der möglichen Interessenkollision einen fremden Betreuer. Dieser kontrollierte die Unterlagen in der Firma und stellte fest, dass hier erhebliche steuerliche Ungereimtheiten waren. Er ließ dies von einem Sondergutachter prüfen und musste dann aufgrund der Geschäftsunfähigkeit des Firmeninhabers ein Steuerstrafverfahren einleiten lassen, was besonders schlimm war, weil der betroffene Firmeninhaber nach wenigen Jahren wieder handlungsfähig war und feststellte, dass nach Pfändungen des Finanzamtes ein Großteil des Vermögens vernichtet war.

Das Steuerstrafverfahren gegen ihn ist relativ gut ausgegangen, da die Verjährung eingetreten war. Die Rückzahlung der Gelder muss er tätigen. Die Banken hatten allerdings aufgrund der gesundheitlichen Situation die notwendigen Darlehen nicht mehr bereitgestellt.

Diese Problematik zeigt, wie wichtig es ist, dass Unternehmer Vorsorgevollmachten anfertigen und auch Personen auswählen, die notfalls in solchen Situationen richtig handeln können.

 

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