Betreuung – Abrechnungskontrolle

Wir hatten einen skandalösen Fall erlebt, dass der Rechtspfleger im Gericht gefragt wurde, wie er die Ausgaben des Betreuten prüft. Welche Fähigkeiten er hierzu hat und wie er die Überprüfung vornimmt. Im Termin erklärte der Rechtspfleger doch glatt, dass er diese einem anderen Betreuer zur Kontrolle gibt. Man sieht auch hieran wieder, wie fehlgeleitet das Gesetz doch ist. Die Rechtspfleger sind aufgrund ihrer Ausbildung und aufgrund der Masse der Fälle gar nicht in der Lage, die Abrechnungen richtig zu prüfen. Bei dem Fall ging es um Aufträge, die der Betreuer ohne Genehmigung – nach Ansicht der Betreuten – erteilt hatte. Es ging um die Abrechnung und einen Schadensersatzprozess gegen den Betreuer. In diesem Prozess erklärte dann der Rechtspfleger auf Befragen des Unterzeichners, dass die Abrechnung von einem anderen Betreuer zur Prüfung weitergegeben wurde. Wir halten dies für skandalös.

 

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