Betreuer – Anmaßung

Ein Fall einer besonderen Anmaßung eines Betreuers haben wir gerade geschildert
bekommen.

Eine Betreuung war in der Form eingerichtet worden, dass ein Teil der Betreuung der
Betreuer und einen Teil der Betreuung die Tochter der alten Dame erhielt. Es kam zu
Zerwürfnissen zwischen Betreuer und der Dame, die ihre Mutter betreuen sollte. Der Betreuer
stellte sich hinter den Sohn der Tochter der alten Dame und hat ihm angeboten (!?) wenn er
bestätigt, dass seine Mutter nicht in der Lage ist, die Betreuung auszuüben, würde die
Betreuung ihm übertragen werden.

Man wundert sich, dass man im Betreuungsrecht noch alles aufgrund der vielen Fälle hört, die
wir geschildert bekommen. Dass das Verhalten rechtswidrig war, ist klar. Der Betreuer hat
hier auch keine Entscheidungsgewalt. Über die Betreuung entscheidet immer noch das
Gericht. Das Verhalten des Betreuers war ein Grund, ihn als Betreuer künftig hin abzusetzen.

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