Erbschleicher – Isolierung

Ein typischer Trick der Erbschleicher ist, dass sie den potentiellen Erblasser von der Außenwelt isolieren. Dies fängt meistens schon bei Telefongesprächen an. Die Telefongespräche werden oft deswegen in einer komischen Form geführt, weil der potentielle Erbschleicher daneben steht und dem älteren Menschen zuhört. Meist fängt es damit an, dass die Telefongespräche immer kürzer werden oder eines Tages ganz aufhören und der Erbschleicher ans Telefon geht und sagt, der Erblasser ist krank und kann nicht ans Telefon gehen. Gegebenenfalls muss man mit einem Besuchsverbot bzw. einer einstweiligen Verfügung als Notmaßnahmen arbeiten, damit der Erbschleicher den Erblasser nicht mehr besuchen kann.

Zeigen sich derartige Anzeichen, so sollte sofort ein Expertenrat herbeigeholt werden und zwar von Rechtsexperten, die in der Praxis derartige Fälle bearbeiten. Gegebenenfalls muss man mit Besuchsverbot, Hausverbot und einstweiligen Verfügungen – eine Notmaßnahme, die durch das Gericht angeordnet werden kann arbeiten – damit der Erbschleicher den Erblasser nicht mehr besuchen kann.

Wir kennen sehr sehr viele Fälle, bei denen ein sofortiges Haus- und Besuchsverbot mit der Konsequenz einer Strafanzeige bei wiederholten Besuchen schon geholfen hat.

 

Themen
Alle Themen anzeigen