Erbschleicher – Erkennbarkeit

Wir warnen ausdrücklich davor ältere Menschen in ihrer jeweiligen Situation, alleine zu überlassen. Sicherlich kommt es zu vielen Erbschleicherfällen deswegen, weil sich die potentiellen Erben sich schlichtweg nicht um den Erblasser kümmern. Oftmals ist es auch nur grobe Nachlässigkeit, dass man die ersten Symptome der Erbschleicherei nicht erkennt. Eines der ersten Symptome ist ein anderes Verhalten bei den täglichen oder wöchentlichen Telefongesprächen mit dem älteren Menschen. Wenn dieser anfängt, sich etwas eigenartiger zu unterhalten, also insbesondere etwas verhaltener ist, kürzere Telefongespräche wie sonst führt oder man hat das Gefühl, dass jemand anderes zuhört, dann ist schon die höchste Wahrstufe erreicht. Gerade in dieser Situation fängt meistens schon die Erbschleicherei an oder hat schon angefangen.

Der nächste Schritt ist dann das Besuchsverbot oder dass Telefongespräche überhaupt nicht mehr abgenommen werden. In einem derartigen Fall sollten Sie eine Experten zu Rate ziehen. Gegebenenfalls muss man sofortige Besuchsverbote erteilen und versuchen, durchzusetzen oder mit Verfahren vor Gericht, wie Einstweiligen Verfügungen arbeiten. Dies sind Schnellverfahren bei Gericht. In einem derartigen Verfahren kann es passieren, dass das Gericht dem Erbschleicher untersagt, unter Androhung einer Geldstrafe oder Haftstrafe, dass Haus des Erblassers nochmals zu betreten.

 

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