Besuchsverbot erwirken

Wenn ein potentieller Erbe oder Angehöriger bemerkt, dass ein Erbschleicher sich an einen älteren Menschen herangeschlichen hat, dann ist es an sich fast schon zu spät bzw. dann sollte sofort ein Expertenrat eingeholt werden – und zwar durch einen Experten, der derartige Fälle in der Praxis schon bearbeitet hat und auch die Durchsetzung kennt.

Man sollte in einem solchen Fall sofort ein Besuchsverbot mit der entsprechenen Konsequenz der Androhung einer Strafanzeige durchsetzen. Hier empfiehlt es sich, den Experten selbst mitzunehmen, der dann dem Erbschleicher klar macht, dass er sich bei einem nochmaligen Verstoß gegen das Besuchsverbot strafbar macht und eine Strafanzeige erhält. Es besteht die Möglichkeitn der einstweiligen Verfügung – auch hierzu sollte ein Experte, der sich damit auskennt, herbeigezogen werden.

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