Machtposition ohne entsprechende Ausbildung

Uns ist ein Fall bekannt geworden, in dem eine Anwältin zeigte, wie sie ihre Macht über einen Betreuten als Betreuer ausüben kann. Von einer Altenheimleiterin wurde uns berichtet, dass eine alte Dame dringend eine bestimmte Salbe benötigte, die die Altenheimbetreiberin für € 1,80 beim Apotheker abholen ließ.

Als die Anwältin dies erfuhr, schrie sie am Telefon und tobte. Sie hat verboten, dass die Salbe der alten Dame gegeben wird, obwohl jeder in dem Heim wusste, dass diese die Verwundung der alten Dame beseitigt.

Es ist unglaublich, mit welcher Brutalität die Anwältin hier ihre Machtposition als Betreuerin ausgenutzt hat. Dies zeigt deutlich, dass es unserer Ansicht nach an der Ausbildung im Rahmen des Betreuungsrechts, der Betreuer fehlt. Allein die Tatsache, dass jemand als Rechtsanwalt zugelassen ist, befähigt ihn mit Sicherheit nicht, derartige Entscheidungen zu treffen. Nach Ansicht des Unterzeichners ist eine entsprechende Ausbildung und eine entsprechendes Ausbildungsprofil für Beteuer nötig und von der Bundesregierung zu schaffen. Leider bleibt das Justizministerium völlig inaktiv.

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