Der Fall des Herrn Georg W.

Herr Georg W. hatte einen Schlaganfall. Einer seiner Verwandten, der Angst um die Erbschaft hatte, rannte zu ihm ins Krankenhaus und versuchte, ihn zu überreden, dass eine Betreuung bestellt wird. Herr Georg W. war total verwirrt und stimmte zu. Es wurde hier das Posttraumatische Syndrom ausgenutzt, das nach schweren Erkrankungen oder Operationen oftmals im Krankenhaus eintritt.

Der Betroffene kann überhaupt nicht reagieren. Er befindet sich, wie die Experten sagen, im sogenannten Delirium. Im Delirium ist ein Mensch letztendlich nicht mehr zurechnungsfähig. Das Delirium verschwindet oftmals einige Tage nach einer Operation oder einem ähnlichen Vorfall von selbst. Letztendlich hängt allerdings der Verlauf des Deliriums von der Krankheitssituation ab.

Im vorliegenden Fall konnte bei Gericht erreicht werden, dass die Anregung zur Betreuung genauso zurückgenommen wurde, wie eine schnelle Unterzeichnung der Vorsorgevollmacht im Krankenhaus. Herr Georg W. wurde wieder gesund und letztendlich konnten wir erreichen, dass alle Versuche, ihn über eine Vorsorgevollmacht oder Betreuung seiner Rechte zu berauben, fehlschlugen.

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