Erkennen von Erbschleichern

Wir warnen ausdrücklich davor, die älteren Menschen in ihrer jeweiligen Situation alleine zu lassen. Sicherlich kommt es auch deswegen zu vielen Erbschleicherfällen, weil sich die potentiellen Erben schlichtweg nicht um den Erblasser kümmern. Oftmals ist es auch nur grobe Nachlässigkeit, dass man die ersten Symptome der Erbschleicherei nicht erkennt.

Eines der ersten Symptome ist ein geändertes Verhalten bei den täglichen oder wöchentlichen Telefongesprächen mit dem älteren Menschen. Wenn dieser anfängt, etwas eigenartig zu antworten, insbesondere etwas verhaltener ist, kürzere Telefongespräche als früher führt oder man das Gefühl hat, dass jemand anderes dahintersteht, dann ist schon die höchste Warnstufe erreicht. Gerade in dieser Situation fängt meistens schon die Erbschleicherei an oder hat schon angefangen.

Der nächste Schritt ist dann das Besuchsverbot oder dass Telefongespräche überhaupt nicht mehr angenommen werden. In einem derartigen Fall sollten Sie einen Experten zu Rate ziehen. Gegebenenfalls muss man mit Besuchsverboten und einstweiligen Verfügungen operieren. Diese sind Schnellverfahren bei Gericht, mit denen man leicht erreicht, dass der Erbschleicher das Haus nicht mehr betreten darf.

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